Allgemeine Anfragen zwecks
individueller Prozessfinanzierung
LVA24 ist Mitglied einer wirtschaftlich erfolgreichen Konzerngruppe und kann als solches unabhängig und wirksam die Finanzierung der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sicherstellen.
Die LVA24 hat es sich zum Ziel gesetzt, Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.
Bei Fällen, mit geringerer Schadenshöhe aber ähnlichem Sachverhalt haben sich Sammelklagen als effektives Mittel zur Durchsetzung von Ansprüchen erwiesen.
LVA24 übernimmt jedoch auch die Einzelfinanzierung individueller Ansprüche nach gesonderter Prüfung im Rahmen von Gerichtsprozessen. Dies erfolgt auf Basis eines individuell zu vereinbarenden Prozessfinanzierungsvertrages.
Langjährige Erfahrung und professionelles Know-How zeichnen den Stil der LVA24 aus. Das Expertennetzwerk der LVA24 umfasst u.a. die Bereiche Recht, Finanzen, Wirtschaft, Bauwesen oder Medizin und schafft damit eine hochwertige Wissensbasis für eine erfolgreiche Abwicklung der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
LVA24 kümmert sich um die administrative Abwicklung mit dem Anwalt Ihres Vertrauens oder Anwälten, die über entsprechende Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet verfügen.
Voraussetzung für eine Einzelfinanzierung ist das Erreichen einer Wertgrenze in Form einer Schadensumme von zumindest EUR 50.000, -. Nach eingehender Prüfung übernimmt die LVA24 als Prozessfinanzierer das gesamte Prozesskostenrisiko inklusive Rechtsanwalts-, Gerichts-, Gutachten- und gegnerischer Kosten.