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Hier erfahren Sie das Wesentliche über die Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Warum sammelt die LVA24 trotz geänderter Gesetzeslage ab 01.01.2019 weiter Verträge ein?

Nach der Auffassung anerkannter EU-Rechtsexperten entspricht die beschlossene Gesetzesnovelle zum Nachteil zahlreicher Versicherungsnehmer nicht den Vorgaben der europäischen Rechtsordnung.

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu dieser Fragestellung, bindet die Mitgliedsstaaten sowie deren Gerichte.

Nach Vorliegen einer positiven Entscheidung können wir auch die zwischenzeitlich eingesammelten Ansprüche, nach Prüfung durch spezialisierte Anwälte, durchsetzen.

Verträge aus welchem Zeitraum können als Fall angenommen werden?

Wir nehmen Fälle an, die zwischen 1.1.1994 und 31.12.2015 abgeschlossen worden sind!

Gibt es eine Untergrenze des Schadens, unter der wir den Geschäftsfall nicht annehmen?

Ja, unter € 1.000,– Schadenssumme nehmen wir nicht an. Der Grund ist jener, dass die Kosten dann in keinem Verhältnis zum möglichen Ertrag stehen.

Welche Verträge werden zur Prüfung angenommen?

Grundsätzlich jede kapitalbildende Lebensversicherung (mit Sparanteil), also keine Risikoversicherungen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie unsere Serviceline unter 0810 / 959 808.

Was bekomme ich im Erfolgsfall ausbezahlt?

Sie bekommen nach gänzlich erfolgreicher Abwicklung 65% des Mehrwerts ausbezahlt. Sie sehen, Sie können nur gewinnen. Wir als LVA24 bekommen 35%, tragen aber das komplette Prozess-und Kostenrisiko.

Habe ich anfangs Kosten zu bezahlen?

Nein.

Welche Unterlagen muss ich bereitstellen?

Grundsätzlich gilt der Spruch: „Je mehr, desto besser.“ Idealerweise benötigen wir Antrag, Polizze, Nachweis über die Höhe der einbezahlten Prämien sowie aktuellen Wertstand bzw. bei gekündigten Verträgen den Auszahlungsbetrag.

Wie lange wird das Verfahren dauern?

Eine seriöse Antwort ist nicht möglich. Für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihres Anspruches ist es erforderlich, dass wir zuvor die derzeitige Gesetzeslage erfolgreich bekämpfen.

Kann ich auch Lebensversicherungen rückabwickeln lassen, wenn diese als Sicherheit für einen Kredit dienen?

Ja, das Einvernehmen mit der Gläubigerbank stellen die beauftragten Anwälte vorab her. Gerade diese Produkte haben oft einen großen Mehrwert!

Kann ich auch Lebensversicherungen rückabwicklen, die bereits gekündigt wurden oder prämienfrei sind?

Das spielt für die Klage keine Rolle. Der potenzielle Mehrwert bezieht sich auf die fehlerhafte Rücktrittsbelehrung und hat nichts mit dem aktuellen Vertragsstand zu tun.

Kann ich auch mit einem Berater sprechen bzw. mich persönlich informieren lassen?

Wir sind als einziges Unternehmen in Österreich mit über hundert Geschäftspartnern flächendeckend vertreten und können somit sicherstellen, dass wir in Ihrer gewohnten Atmosphäre auf Ihren Wunsch hin, allgemein die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung erörtern.

Was verstehen Sie unter „Musterklage“?

Unter Musterklage verstehen wir, dass diese Fälle mit spezialisierten Anwälten geklagt und ausjudiziert werden! Dies natürlich auf unsere Kosten und unser Risiko.

Was verstehen Sie unter „Sammelklage“?

Auf Basis der Musterklagen werden dann die Fälle, die wir als „Sammelklage“ kategorisiert haben, von spezialisierten Anwälten gesammelt durchgesetzt.

Was ist ein Kapitalschaden?

Ein Kapitalschaden bei einem aufrechten Vertrag, liegt dann vor, wenn der aktuelle Rückkaufswert/Depotwert niedriger ist als die Summe der einbezahlten Prämien.

Ein Kapitalschaden bei einem gekündigten Vertrag, liegt dann vor, wenn der dazumalig erhaltene Auszahlungswert niedriger ist als die Summe der einbezahlten Prämien.

Kann mein Fall auch abgelehnt werden?

Ja, in wenigen Fällen kann das passieren. Dies zum Beispiel bei Unterschreitung der Untergrenze von € 1.000,– Mehrwert oder wenn kein Kapitalschaden vorliegt.

Hier erfahren Sie das Wesentliche über die GIS-Sammelklage

Wie kann ich mich zur „Sammelklage GIS“ anmelden?

Für die Anmeldung nutzen Sie einfach untenstehendes Kontaktformular. (kostenfrei anmelden)

Wie viel kann ich im Erfolgsfall zurückbekommen?

Beim Rückforderungsanspruch handelt es sich um die zusätzlich auf die GIS erhobenen Umsatzsteuer. Wir gehen von maximal EUR 100,- pro Gebührenzahler aus!

Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?

Wir benötigen lediglich einen Kontoauszug oder eine Überweisungsbestätigung, worauf ersichtlich ist, dass sie aktuell die GIS-Gebühr entrichten.

Kostet mich das Einschreiten der LVA24 etwas?

Nein! Das Einschreiten der LVA24 ist vollkommen kostenlos! Selbst im Erfolgsfall wird Ihnen der gesamte Erlös ausbezahlt. Andere Prozessfinanzierer verlangen bis zu 27% Erfolgsanteil!

Kann ich auch als Unternehmer teilnehmen?

Nein, davon gehen wir aktuell nicht aus.

Hier erfahren Sie das Wesentliche über die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit med. Kunstfehlern und Ärztehaftung

Wie kann ich mich bei LVA24 melden?

Sie können durch Nutzung des Online Fragebogens oder mittels Email mit uns Kontakt aufnehmen. Auf Wunsch können Sie auch einen Termin mit einem  unserer Geschäftspartner zwecks Besprechung der generellen Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung vereinbaren.

Welche Fälle können aus zeitlicher Sicht angenommen werden?

Grundsätzlich gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Geschädigte Kenntnis vom Sachverhalt hat.

Gibt es eine Untergrenze des Schadens unter der wir einen Geschäftsfall nicht annehmen?

Ja, unter EUR 10.000 Schadensumme nehmen wir grundsätzlich nicht an. Unter dieser Grenze ist die Inanspruchnahme einer Prozessfinanzierung für den Kunden in der Regel wirtschaftlich wenig sinnvoll.

Welche Unterlagen sind für eine Prüfung der Übernahme einer Prozessfinanzierung erforderlich?

Grundsätzlich gilt, je mehr Unterlagen desto besser. Jedenfalls benötigt werden, eine kurze Darstellung des Sachverhalts. Idealerweise sollten darüber hinaus Befund, Diagnose, Therapieplan, Behandlungskarten, Röntgenbilder, Aufenthaltsbestätigungen, Arbeitsunfähigkeitsmeldungen, Anamnesebogen, etc. bereitgestellt werden.

Was bekomme ich im Erfolgsfall ausbezahlt.

Entsprechend der erfolgten Festlegung im Prozessfinanzierungsvertrag bekommen Sie nach gänzlich erfolgter Abwicklung bis zu 55% des erstrittenen Erlöses ausbezahlt. Sie sehen, Sie können nur gewinnen. Wir, als LVA24 bekommen maximal 45% und tragen das Risiko eines kompletten Prozessverlusts.

Habe ich anfangs Kosten zu bezahlen?

Nein!

Wie lange wird das Verfahren dauern?

Eine seriöse Antwort ist nicht möglich. Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihres Anspruches kann es erforderlich sein, den Obersten Gerichtshof zu befassen. Dies kann, insbesondere wenn mehrere Rechtsgänge erforderlich sein sollten, mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Kann ich auch mit einem Berater sprechen bzw. mich persönlich informieren lassen?

Wir sind als einziges Unternehmen in Österreich mit über hundert  Geschäftspartnern flächendeckend vertreten und können somit sicherstellen, dass wir in Ihrer gewohnten Atmosphäre auf Ihren Wunsch hin, allgemein die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung erörtern.

Wer führt die Prozesse?

LVA24 führt selbst keine Prozesse und erteilt keine Rechtsberatung.

Sind Sammelklagen möglich?

Nein, im Bereich der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit ärztlichen Kunstfehlern und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht ist jeder Fall individuell zu prüfen. Dies bedeutet auch ein erhöhtes Risiko für den Prozessfinanzierer.

Hier erfahren Sie das Wesentliche zum Thema Prozessfinanzierung und LVA24

Wer ist mein Ansprechpartner?

Wir, die LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, stehen Ihnen jederzeit für Fragen telefonisch unter +43 810 / 959 808 oder via unserer Email Adresse office@lva24.at zur Verfügung.

Was ist Prozessfinanzierung?

Bei der Prozessfinanzierung (auch: Prozesskostenfinanzierung) handelt es sich um eine juristische Finanzdienstleistung. Der Prozessfinanzierer übernimmt die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche auf Basis des Prozessfinanzierungsvertrages. Die LVA24 übernimmt als Prozessfinanzierer das Prozesskostenrisiko inklusive Anwalts-, Begutachtungs- und Gerichtskosten.

Wie lange dauert mein Verfahren?

Eine seriöse Antwort ist leider nicht möglich. Viele Faktoren (Anspruchsgrundlage, bestehende Judikatur, Gesetzeslage, etc.)  sind für die Dauer des Verfahrens wesentlich. Selbst im Falle der Übernahme einer Prozessfinanzierung hängt die Zeitdauer stark von der Kooperationsbereitschaft des Prozessgegners sowie der Anzahl der angerufenen Gerichte/Behörden ab. Gerade lange und kostenintensive Verfahren machen die Beiziehung eines Prozessfinanzierers wirtschaftlich sinnvoll.

Muss ich Kosten für ein verlorenes Verfahren tragen?

Entsprechend dem Prozessfinanzierungsvertrag wird das Prozessrisiko vom Prozessfinanzierer übernommen. Im Regelfall sind davon Honorarzahlungen an den beauftragten Rechtsanwalt, Kostenzahlungen an die Gegenpartei, Kosten für eingeholte Gutachten sowie allenfalls (vorprozessuale) Barauslagen (Sachverständigen- Zeugengebühren) umfasst.

Kann ich mit einem Berater sprechen bzw. mich persönlich informieren lassen?

Als einziger österreichischer Prozessfinanzierer verfügen wir über ein Netz von mehr als einhundert Geschäftspartnern. Wir können daher auf Ihren Wunsch sicherstellen, dass Sie in Ihrer gewohnten Atmosphäre über die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung informiert werden.

Welche Verfahren werden von der LVA24 finanziert?

Wir sind in der Finanzierung der Durchsetzung von Konsumentenrechten erfolgreich tätig. Unsere Schwerpunkte als Prozessfinanzierer sind aktuell:

  • die erfolgreiche Rückabwicklung von Lebensversicherungen (FAQ LVV)
  • die GIS Sammelklage (USt Rückerstattung) (FAQ GIS)
  • die wirksame Anspruchsdurchsetzung für Geschädigte med. Kunstfehler bzw. Ärztehaftung (FAQ Ärztehaftung)

Gerne prüfen wir auch eine Prozessfinanzierung individueller Anfragen aus sämtlichen Rechtsgebieten!

Andere Themenbereiche (zB. MEINL Sammelklage) konnten bereits im Sinne unserer Kunden erfolgreich abgeschlossen werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich vorlagen.

Sie erreichen uns unter 0810/ 959 808
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