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MEL - Meinl European Land Ltd.
Durchsetzung von Anlegeransprüchen

Schritt 1

Füllen Sie das Formular zur MEL-Sammelklage aus und schließen Sie sich vielen Gleichgesinnten an!

Schritt 2

Wir sammeln alle Informationen zusammen und setzen in Ihrem Interesse mit unseren Vertragsanwälten Ihre Anlegeransprüche nach zuvor erfolgter Prüfung durch.

Schritt 3

Wir informieren Sie, sobald die Klage gewonnen wurde. Auch im Falle einer negativen Entscheidung (Ablehnung, Prozessverlust) informieren wir Sie.

SAMMELKLAGE „CAUSA MEINL“

Chancen für Meinl Geschädigte durch OLG Urteil

Bisher galten in vielen Fällen potentielle Meinl Anleger-Ansprüche bereits ab 2010 als verjährt.

Zwar gab es auch schon in der Vergangenheit Urteile gegen die Meinl Bank AG, wonach unzählige Anleger durch mutmaßlich falschen Verlockungen letztlich sehr hohe Verluste hinnehmen mussten, allerdings war in all jenen Fällen, wo es sich nur um Dritt- oder Fremdbankfälle handelte, lediglich von einer kurzen dreijährigen Verjährungsfrist auszugehen.

Durch eine aufsehenerregende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien (OLG Wien 133 R 109/17b vom 21.3.2018)  dürfte es geschädigten Anlegern nunmehr möglich sein, bis zu 30 Jahre lang (ab Kenntnis von Schaden und Schädiger) erfolgreich gegen die Meinl Bank AG vor Gericht zu ziehen, und zwar auch in all jenen Fällen, wo kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Meinl Bank AG besteht.

In dieser Entscheidung hat das OLG Wien nunmehr durchklingen lassen, dass auch „Fremdbankfälle“ einer dreißigjährigen Verjährungsfrist unterliegen können.

Somit steht – unter im Detail zu prüfenden Voraussetzungen – zwischen geschätzten 70.000 bis 100.000 Anlegern, die in Aktien der „Meinl European Land“ investiert gewesen waren, diese „lange Verjährungsfrist“ hinsichtlich der Geltendmachung ihrer Ansprüche zur Verfügung.

Je nach Einzelfall und individueller Prüfung können diese Ansprüche nicht nur gegen die Meinl Bank AG, sondern auch gegen das Unternehmen Atrium European Real Estate Ltd, vormals Meinl European Land Ltd, zustehen.

Im Ergebnis besteht somit für den Anleger nicht nur bei sogenannten „Direktkäufen“ (= Kunde kaufte Wertpapiere direkt bei der Meinl Bank AG), sondern auch bei sogenannten „Drittkäufen“ (= Kunde kaufte Wertpapiere bei seiner Hausbank, oder über einen dritten Finanzdienstleister) die Möglichkeit der dreißigjährigen Verjährungsfrist, wenn gewisse zusätzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Gemeinsam mit unseren Vertragsanwälten werden wir Ihre Ansprüche prüfen und bei entsprechenden Erfolgschancen auch einklagen!

Nur im Erfolgsfall kostet Sie unser erfolgreiches Tätigwerden 49% des tatsächlich erstrittenen und kostenbereinigten Erlöses („Resterlös“).

 

Welche Fälle können wir prüfen:

  • Zeitraum: Erwerbe von Aktien (sogenannten „Zertifikaten“) der Meinl European Land im Zeitraum März 2005 bis September 2007
  • Vertragsprodukt: „Immobilienaktien“, emittiert von der Meinl European Land Ltd.
  • Vertragspartner: Ihre Hausbank, die Meinl Bank AG, sowie jedes von der Meinl Bank AG verschiedene Kreditinstitut

Anmeldeformular

Zur Überprüfung, ob Ansprüche aus und/oder im Zusammenhang mit der Veranlagung in den Wertpapieren der Meinl European Land Ltd. (MEL), nunmehr Atrium Real Estate Ltd. bestehen.

Wichtig: Der Kaufzeitpunkt des Einmalerlags MUSS zwischen 01.03.2005 und 01.09.2007 gewesen sein.

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